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VISASERVICE SCHWEIZ - RUSSLAND

Visa für Russland AUS DER SCHWEIZ - BEQUEM PER POST

Fast alle ausländischen Bürger (ausgenommen GUS-Staaten wie Weißrussland, Ukraine, Kasachstan, Usbekistan usw.) brauchen für die Einreise nach Russland ein gültiges Visum. Visa werden aufgrund einer förmlichen Originaleinladung des Innen- bzw. Aussenministerium der Russischen Föderation, oder Voucher & Reisebestätigung ausgestellt.

Visa für die Anreise nach Russland werden von der Konsulatsabteilung der RF in Bern erteilt. Die Unterlagen können nicht per Post geschickt werden, sondern müssen persönlich (oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person) eingereicht und abgeholt werden.

Dr. Eckstein VISASERVICE bietet Ihnen einen kompletten Service in Zürich – bequem per Post - für Touristenvisum und Geschäftsvisum nach Russland an. Auf unserer Homepage finden Sie alle nötigen Informationen und Formulare.

Der komplette Service umfasst dabei die folgenden Leistungen:

  • Prüfung Ihrer Antragsunterlagen, falls nötig Überarbeitung/Ergänzung
  • Beschaffung einer amtlichen Einladung
  • Beantragung Ihres Visums in der Konsulatsabteilung der Russischen Botschaft in Bern
  • Erhalt Ihres Passes bei der Konsulatsabteilung der Russischen Botschaft in Bern
  • Versand des Passes mit Ihrem Visum an die von Ihnen gewünschte Adresse

Ihre Vorteile bei der kompletten Visumbeschaffung durch Dr. Eckstein VISASERVICE:

  • Sie können alles bequem per Post erledigen und ersparen sich die zweimalige Fahrt zur Russischen Botschaft
  • Wir prüfen Ihre Unterlagen vor Beantragung. Eine Ablehnung des Antrags wegen fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen ist somit ausgeschlossen.

Passregistrierung

Die Passregistrierung in Russland für alle eingereiste Ausländer, die mehr als 7 Tage in Russland bleiben werden, ist obligatorisch. Die Registrierung muss innerhalb von sieben Werktagen vollzogen werden.

Die Registrierung kann durch folgende Stellen durchgeführt werden:

  • durch das Hotel
  • durch die Firma, die Sie eingeladen hat oder durch die zuständige Registrierungsbehörde
  • durch den föderalen Migrationsdienst «UFMS» oder bei der Post
 

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